Erbrecht
Bei lebzeitigen Überlassungen, bei Testamentserrichtungen oder bei Streit nach Erbfall über Nachlass/Pflichtteil berate ich seit über 15 Jahren als Fachanwalt für Erbrecht kompetent und setze ihre Ansprüche – wenn möglich- auf gütlichen oder-wenn es sein muss-auch auf gerichtlichem Wege durch.